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Ferienwohnung vermieten: Welche Versicherungen du wirklich brauchst

Die Wohnung an der Ostsee ist eingerichtet, die Fotos sind gemacht, die ersten Buchungen kommen rein. Und dann die Frage, die viele erst stellen, wenn etwas passiert ist: Bin ich eigentlich richtig versichert, wenn hier fremde Leute wohnen?

Die ehrliche Antwort: oft nicht. Die meisten Verträge sind für ein Haus gemacht, in dem du selbst wohnst. Sobald Feriengäste ein und aus gehen, ändert sich das Risiko, und das muss im Vertrag stehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngebäude: Pflicht, wenn dir das Haus gehört. Die Vermietung an Feriengäste muss ausdrücklich eingeschlossen sein.
  • Inventar: Die Einrichtung braucht einen eigenen Hausrat-Schutz am Ort der Ferienwohnung. Deine Hausrat von zu Hause gilt hier nicht.
  • Haftpflicht: Für vermietete Ferienwohnungen brauchst du in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Privathaftpflicht reicht meist nicht.
  • Sinnvoll je nach Lage: Elementarschutz, Mietausfall, Glas.
  • Portale: Der Gastgeberschutz von Buchungsportalen ist eine Ergänzung, kein Ersatz.

Warum der normale Vertrag bei Vermietung oft nicht reicht

Ein Versicherer kalkuliert mit dem Risiko, das du ihm beim Abschluss beschreibst. Ein Haus, in dem eine Familie wohnt, ist ein anderes Risiko als eine Wohnung, in der jede Woche andere Gäste kochen, duschen und den Kaminofen anfeuern.

Viele Standardtarife schließen deshalb die gewerbliche oder kurzzeitige Vermietung aus oder verlangen, dass du sie anzeigst. Vermietest du trotzdem, ohne dass es im Vertrag steht, riskierst du im Schadenfall Ärger: Der Versicherer kann sich auf eine nicht angezeigte Gefahrerhöhung berufen und die Leistung kürzen.

Dazu kommt der Leerstand zwischen den Buchungen, gerade in der Nebensaison. Was dabei zu beachten ist, haben wir in einem eigenen Artikel aufgeschrieben: Leerstand in der Gebäudeversicherung.

Die Versicherungen im Überblick

1. Wohngebäudeversicherung

Sie zahlt Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel: das abgebrannte Dach, die geplatzte Leitung, die vom Sturm eingedrückte Terrassentür.

Darauf kommt es bei Vermietung an:

  • Die Vermietung an Feriengäste ist ausdrücklich mitversichert.
  • Leerstand zwischen den Buchungen ist geregelt.
  • Die Versicherungssumme passt zum Wiederaufbauwert, nicht zum Kaufpreis.

Gehört dir nur eine Wohnung in einer Anlage, versichert das Gebäude meist die Eigentümergemeinschaft. Dann lohnt ein Blick in deren Police: Weiß der Versicherer, dass im Haus Ferienwohnungen vermietet werden?

2. Hausrat- bzw. Inventarversicherung

Möbel, Küche, Geschirr, Fernseher, Bettwäsche, Fahrräder für die Gäste: Das alles ist Inventar, und es braucht einen eigenen Schutz am Ort der Ferienwohnung. Die Außenversicherung deiner Hausrat zu Hause gilt nur für Sachen, die vorübergehend unterwegs sind, nicht für eine dauerhaft eingerichtete Ferienwohnung.

Bei Vermietung ist wichtig, dass der Vertrag weiß, dass Gäste dein Inventar nutzen. Und: Schmuck, Bargeld und andere Wertsachen sind in einer Ferienwohnung in aller Regel nicht versicherbar. Die gehören nicht dorthin.

3. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Das ist der Baustein, der bei Vermietern am häufigsten fehlt. Als Vermieter hast du eine Verkehrssicherungspflicht: Treppen, Geländer, Wege, Beleuchtung und Einrichtung müssen sicher sein. Rutscht ein Gast auf der vereisten Außentreppe aus oder bricht ein morsches Bett zusammen, kann er Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen.

Die Privathaftpflicht deckt die Vermietung an Feriengäste in vielen Tarifen nur eingeschränkt oder gar nicht. Für eine vermietete Ferienwohnung brauchst du deshalb in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, manchmal auch Vermieterhaftpflicht genannt.

4. Mietausfall

Nach einem Brand oder Wasserschaden ist die Wohnung oft wochenlang nicht vermietbar. Gebuchte Gäste springen ab, die Einnahmen fehlen, die Kredite laufen weiter. Eine Mietausfallversicherung ersetzt die entgangenen Mieteinnahmen nach einem versicherten Schaden, meist für eine begrenzte Zeit. Lohnt sich vor allem, wenn du mit den Einnahmen fest rechnest.

5. Elementar und Glas

Elementarschutz zahlt bei Starkregen, Überschwemmung, Rückstau und Schneedruck. An Seen, Flüssen und in den Bergen ist er fast Pflicht, aber auch sonst sinnvoll. Wichtig an der Küste: Eine Sturmflut ist fast immer ausgeschlossen.

Glasversicherung lohnt sich bei großen Fensterflächen, Glasduschen und Ceranfeldern, die bei vielen Gästewechseln eben auch mal zu Bruch gehen.

Wer zahlt, wenn ein Gast etwas kaputt macht?

Das ist die häufigste Frage von Gastgebern. Die Antwort hängt davon ab, was kaputt ist und wie es passiert ist:

  • Der Gast verschuldet einen Schaden (Rotwein auf dem Sofa, zerbrochene Glastür): Er haftet dafür. Oft zahlt seine Privathaftpflicht, sofern sie Schäden an gemieteten Ferienunterkünften einschließt. Eine Kaution hilft dir, kleine Schäden schnell zu regeln.
  • Feuer oder Leitungswasser am Gebäude: Hier zahlt deine Wohngebäudeversicherung. Hat der Gast den Schaden nur leicht fahrlässig verursacht, nimmt der Versicherer ihn nach der Rechtsprechung in der Regel nicht in Regress. Das gilt nach Gerichtsentscheidungen auch für Feriengäste.
  • Der Gast verletzt sich in deiner Wohnung: Dann geht es um deine Haftung als Vermieter, und dafür ist deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht da.

Und der Schutz von Airbnb, Booking & Co.?

Einige Buchungsportale bieten einen eigenen Schutz für Gastgeber an. Der ist besser als nichts, aber er ersetzt keine eigene Versicherung: Er hat Höchstgrenzen und Ausschlüsse, gilt nur für Buchungen über das jeweilige Portal und nicht für Zeiten, in denen du selbst dort bist oder die Wohnung leer steht.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Wenn du vermietest, in der Regel ja: Versicherungsbeiträge für die vermietete Ferienwohnung sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung. Nutzt du die Wohnung teilweise selbst, werden die Kosten aufgeteilt. Die Details klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Checkliste für Gastgeber

  1. Steht die Vermietung an Feriengäste ausdrücklich in deinem Gebäudevertrag?
  2. Ist das Inventar am Ort der Ferienwohnung versichert, mit Vermietung?
  3. Hast du eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme?
  4. Ist der Leerstand zwischen den Buchungen geregelt, und weißt du, was im Winter zu tun ist?
  5. Brauchst du Elementarschutz und Mietausfall?
  6. Bei einer Wohnung in einer Anlage: Weiß der Versicherer der Gemeinschaft von der Vermietung?

Wenn du bei einem Punkt unsicher bist: Schick uns deinen Vertrag, wir sagen dir ehrlich, ob er zur Vermietung passt. Oder mach in einer Minute unseren Ferienhaus-Check. Alles Weitere zur Absicherung von Ferienhäusern findest du auf unserer Seite zur Ferienhausversicherung.

Weiterlesen:

Häufige Fragen

Ist eine Versicherung für eine Ferienwohnung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Finanzierst du die Wohnung, verlangt die Bank aber fast immer eine Gebäudeversicherung, und ohne Haftpflicht trägst du das Risiko für Gästeunfälle selbst. Ohne Versicherung zu vermieten, ist deshalb keine gute Idee.

Reicht meine Privathaftpflicht, wenn ich eine Ferienwohnung vermiete?

Meist nicht. Viele Privathaftpflicht-Tarife decken eine selbst genutzte Ferienwohnung, die Vermietung an Feriengäste aber nur eingeschränkt oder gar nicht. Für vermietete Ferienwohnungen brauchst du in der Regel eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Wer zahlt, wenn ein Gast etwas in der Ferienwohnung beschädigt?

Grundsätzlich haftet der Gast, wenn er den Schaden verschuldet hat, oft zahlt dann seine Privathaftpflicht. Für Schäden am Gebäude durch Feuer oder Leitungswasser springt deine Wohngebäudeversicherung ein. Bei leichter Fahrlässigkeit nimmt sie den Gast in der Regel nicht in Regress.

Ersetzt der Gastgeberschutz von Buchungsportalen eine eigene Versicherung?

Nein. Der Schutz der Portale hat Grenzen und Ausschlüsse und gilt nur für Buchungen über das jeweilige Portal. Er ist eine Ergänzung, kein Ersatz für eigene Verträge.