Steuerberaterin im dunkelblauen Blazer arbeitet sich an einem Holzschreibtisch durch Ordner und Unterlagen, im Hintergrund Regale voller Aktenordner in einem Hamburger Backsteinbüro (KI-generiertes Symbolbild)

Vermögens­schaden­haftpflicht

Eine versäumte Frist, eine falsche Auskunft, ein Rechenfehler: Niemand ist verletzt, nichts ist kaputt, und trotzdem fehlt deinem Kunden Geld. Dafür haftest du. Die Vermögensschadenhaftpflicht zahlt berechtigte Forderungen und wehrt die anderen ab.

Welche Haftpflicht zahlt?

Die Betriebshaftpflicht ist für Personen- und Sachschäden gemacht. Wer berät, plant oder verwaltet, richtet aber meist einen anderen Schaden an: Am Ende fehlt nur Geld. Eine Frage entscheidet, welcher Vertrag zuständig ist.

  1. Ist ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt? Oder fehlt dem Kunden „nur“ Geld?
Ja: Betriebshaftpflicht
  • Ein Mandant stolpert in deinem Büro über ein Kabel.
  • Beim Termin vor Ort fällt dir der Laptop des Kunden herunter.
Nein, nur Geld: Vermögensschadenhaftpflicht
  • Du übersiehst eine Einspruchsfrist, dein Mandant zahlt zu viel Steuern.
  • Eine falsche Auskunft, und der Kunde schließt einen teuren Vertrag.
Viele Betriebe brauchen beides. Oft lassen sich die beiden Verträge kombinieren.

Wer sie braucht

Jeder, dessen Arbeit aus Rat, Planung oder Verwaltung besteht. Für manche Berufe ist sie gesetzlich vorgeschrieben, mit einer Mindestsumme, die Kammer oder Behörde nachweisen lässt.

  • Recht und Steuern Pflicht

    Kanzleien, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer. Eine Frist, ein übersehenes Urteil, und der Mandant zahlt drauf.

  • Finanzen und Versicherungen Pflicht

    Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittler mit Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

  • Immobilien und Verwaltung Pflicht

    Hausverwaltungen und Wohnimmobilienverwalter: eine verpasste Abrechnung, ein versäumter Beschluss.

    Hausverwaltung im Harz
  • Architektur und Ingenieurwesen

    Planer und Sachverständige. Die Kammern der Länder verlangen meist eine Berufshaftpflicht.

  • IT und Software

    Ein Fehler in der Einrichtung, und der Onlineshop deines Kunden verkauft tagelang nichts.

  • Beratung und Agenturen

    Unternehmensberater, Agenturen, Coaches: Wer Empfehlungen gibt, kann für deren Folgen haften.

Der Fehler von heute, die Forderung von übermorgen

Ein Beratungsfehler fällt selten sofort auf. Oft vergehen Jahre, bis der Kunde merkt, was ihm fehlt. Dann kommt es darauf an, welcher Vertrag zahlt.

  1. 2026Der Fehler passiertz. B. eine Frist wird versäumt
  2. 2028Der Schaden zeigt sichder Bescheid kommt, das Geld fehlt
  3. 2029Die Forderung kommtder Kunde verlangt Ersatz
Verstoßprinzip, in Deutschland üblich Es zahlt der Vertrag von 2026
Anspruchserhebungsprinzip, z. B. in manchen IT-Verträgen Es zahlt der Vertrag von 2029
Deshalb wichtig: Wer aufhört, braucht eine Nachhaftung. Wer neu abschließt oder wechselt, achtet auf die Rückwärtsdeckung für frühere, noch unbekannte Fehler.

Darauf achten wir im Vertrag

Die Unterschiede zwischen den Gesellschaften stecken im Kleingedruckten. Diese Punkte sehen wir uns immer an.

  • Versicherungssumme

    Hoch genug für deine größten Aufträge, nicht nur für die gesetzliche Mindestsumme. Und wie oft im Jahr sie zur Verfügung steht.

  • Tätigkeitsbeschreibung

    Versichert ist, was im Vertrag steht. Neue Leistungen gehören hinein, bevor du sie anbietest.

  • Nachhaftung und Rückwärtsdeckung

    Was gilt für Fehler, die vor Vertragsbeginn passiert sind oder sich erst nach dem Ende zeigen?

  • Ausland

    Mandanten oder Projekte im Ausland, vor allem in den USA, sind oft ausgeschlossen oder begrenzt.

  • Eigene Verluste

    Veruntreut ein Mitarbeiter Geld, ist das kein Haftpflichtschaden. Dafür gibt es die Vertrauens­schaden­versicherung.

Vermögensschaden-Check

Angebot für deine Vermögensschadenhaftpflicht

4 kurze Schritte, etwa zwei Minuten. Wir fragen nur, was Versicherer für den Beitrag wirklich brauchen. Danach siehst du, worauf es bei dir ankommt, und schickst uns die Angaben direkt.

Schritt 1 von 4 0 %
BERUF

Was machst du für deine Kunden?

Der Beruf bestimmt, ob die Versicherung Pflicht ist und was sie kostet. Genauer beschreibst du es im nächsten Schritt.

So läuft das ab

Drei Schritte, keine Verpflichtung.

  1. 1

    Wir schnacken

    Du erzählst, was du für deine Kunden tust, wie groß die Aufträge sind und ob Kammer oder Behörde einen Nachweis verlangen. Am Telefon, per Video oder bei dir.

  2. 2

    Wir prüfen

    Wir lesen deinen bestehenden Vertrag, gleichen Tätigkeit, Summen und Nachhaftung ab und vergleichen über die VEMA aus mehr als 100 Gesellschaften.

  3. 3

    Du entscheidest

    Du bekommst eine klare Empfehlung ohne Kaufzwang. Den Nachweis für Kammer oder Behörde besorgen wir mit.

Häufige Fragen

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Ein Schaden, bei dem nur Geld fehlt, ohne dass vorher ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Etwa eine verpasste Frist, eine falsche Berechnung oder eine fehlerhafte Auskunft.

Für wen ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflicht?

Für einige Berufe schreibt das Gesetz eine Berufshaftpflicht mit Mindestsumme vor, zum Beispiel für Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler und Wohnimmobilienverwalter. Für Architekten und Ingenieure regeln das die Kammern der Länder. Für alle anderen ist sie freiwillig, aber oft genauso wichtig.

Ist das dasselbe wie eine Berufshaftpflicht?

Berufshaftpflicht ist der Oberbegriff. Bei beratenden Berufen ist damit meist die Vermögensschadenhaftpflicht gemeint. Bei Architekten, Ärzten oder Hebammen deckt die Berufshaftpflicht zusätzlich Personen- und Sachschäden.

Ich habe einen Fehler bemerkt. Was soll ich tun?

Melde ihn sofort, uns und dem Versicherer, auch wenn noch keine Forderung da ist. Sag dem Kunden nichts Verbindliches zu. Ob und wie viel gezahlt wird, klärt die Versicherung.

Was kostet eine Vermögensschadenhaftpflicht?

Das hängt vom Beruf ab, vom Umsatz, von der Versicherungssumme und der Selbstbeteiligung. Mit dem Check oben bekommst du ein Angebot, das zu dir passt.

Ich höre auf oder gehe in Rente. Bin ich dann noch versichert?

Fehler zeigen sich oft erst Jahre später. Entscheidend ist, wie dein Vertrag solche Spätschäden regelt, Stichwort Nachhaftung. Das klären wir, bevor du kündigst.

Lass uns schnacken

Ruf an, schreib eine Nachricht oder buch dir direkt einen Termin – wir melden uns immer persönlich zurück.

Bitte keine Gesundheitsdaten, die besprechen wir am Telefon.

Wir rufen werktags innerhalb eines Tages zurück.

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