Kleiner Laden mit Werkstatt in einem Hamburger Backsteinbau am Abend: Holztresen mit Laptop und Kartenterminal, Regale voller Waren, Werkzeugwand, durch das Sprossenfenster der Blick auf ein Fleet in der Speicherstadt (KI-generiertes Symbolbild)

Inhalts­versicherung

Ein Brand in der Nachbarwerkstatt, ein geplatztes Rohr am Wochenende, ein Einbruch in der Nacht. Die Inhaltsversicherung ersetzt, was in deinem Betrieb steht: Einrichtung, Waren, Technik und Maschinen, zum Neuwert.

Was zum Inhalt deines Betriebs gehört

Stell dir vor, du könntest deinen Laden, dein Büro oder deine Werkstatt umdrehen und schütteln. Alles, was herausfällt, ist Inhalt. Was fest stehen bleibt, Wände, Dach, Fenster, ist das Gebäude, und das versichert der Eigentümer.

Schnitt durch einen kleinen Betrieb: Wände, Dach und Fenster gehören zum Gebäude. Farbig hervorgehoben ist der Inhalt: 1 Einrichtung wie Tresen und Regal, 2 Technik wie Computer und Kasse, 3 Waren und Vorräte in Kisten, 4 Maschinen und Werkzeug an der Werkbank, 5 Mietereinbauten wie der verlegte Boden Gebäude: Sache des Eigentümers 1 2 3 4 5
Inhalt, versicherst du Gebäude, versichert der Eigentümer
  1. 1

    Einrichtung

    Tresen, Regale, Schreibtische, Stühle, Schränke, Beleuchtung und Deko. Alles, was du kaufst, um arbeiten zu können.

  2. 2

    Technik

    Computer, Kasse, Kartenterminal, Drucker, Telefonanlage. Gegen Feuer, Wasser und Einbruch mit drin. Für mehr gibt es die Elektronikversicherung.

  3. 3

    Waren und Vorräte

    Handelsware, Rohstoffe, halbfertige Arbeiten, Verpackung, Lebensmittel. Zum Einkaufs- oder Herstellungspreis, nicht zum Verkaufspreis.

  4. 4

    Maschinen und Werkzeug

    Werkbank, Kompressor, Kaffeemaschine in der Gastronomie, Behandlungsstuhl in der Praxis.

  5. 5

    Mietereinbauten

    Hast du als Mieter den Boden verlegt, die Ladeneinrichtung eingebaut oder Trennwände gesetzt, gehört das zu deinem Inhalt, nicht zum Gebäude.

Was oft vergessen wird

  • Fremdes Eigentum

    Geräte von Kunden zur Reparatur, Kommissionsware, geleaste oder gemietete Maschinen. Mitversichert, wenn es im Vertrag steht und in der Summe steckt.

  • Bargeld und Wertsachen

    Mit eigenen, meist niedrigen Grenzen. Über Nacht im geprüften Tresor gelten deutlich höhere Beträge als in der Kassenschublade.

  • Sachen der Mitarbeitenden

    Jacke, Fahrrad, Handy im Betrieb: In vielen Verträgen bis zu einer Grenze mitversichert.

  • Kosten nach dem Schaden

    Aufräumen, Abbruch, Entsorgung, neue Schlösser, Schutz der übrigen Sachen. In guten Verträgen mit ausreichenden Summen.

Wogegen die Inhaltsversicherung schützt

Vier Gefahren gehören zum Grundschutz. Die Bausteine darunter entscheiden, ob der Vertrag zu deinem Betrieb passt.

  • Feuer

    Brand, Blitzschlag, Explosion. Dazu Ruß und Löschwasser, die oft mehr zerstören als die Flammen.

    Grundschutz
  • Leitungswasser

    Das Rohr in der Decke, die Spülmaschine, die Sprinkleranlage. Am Wochenende bemerkt, steht das Lager am Montag unter Wasser.

    Grundschutz
  • Einbruchdiebstahl

    Was bei einem Einbruch gestohlen oder zerstört wird, dazu Raub und meist Vandalismus nach einem Einbruch.

    Grundschutz
  • Sturm und Hagel

    Ab Windstärke 8. Das Schaufenster bricht, Regen dringt ein, die Ware ist hinüber.

    Grundschutz
  • Starkregen und Rückstau

    Nur mit Elementarschutz. Für Läden im Erdgeschoss und Lager im Keller in Hamburg kaum verzichtbar.

    Baustein
  • Überspannung

    Der Blitz schlägt in die Leitung, Kasse und Server sind tot. In guten Tarifen eingeschlossen.

    Baustein
  • Glasbruch

    Schaufenster, Glastüren, Vitrinen. Wichtig für Läden und Gastronomie, sofern nicht der Vermieter versichert.

    Baustein
  • Unbenannte Gefahren

    Alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, etwa ein umstürzendes Regal oder ein Fahrzeug, das ins Schaufenster fährt.

    Baustein

Die richtige Versicherungssumme

Die Summe soll reichen, um nach einem Totalschaden alles neu zu kaufen: Einrichtung, Technik und Maschinen zum Neupreis, Waren zum Einkaufspreis.

Ist sie zu niedrig, spricht man von Unterversicherung. Dann zahlt der Versicherer nicht nur beim großen Brand zu wenig, sondern bei jedem Schaden. Er kürzt im gleichen Verhältnis, in dem die Summe zu niedrig ist (§ 75 VVG). Das trifft auch den kleinen Wasserschaden im Lager.

Deshalb ermitteln wir die Summe mit dir und vereinbaren, wo es geht, einen Unterversicherungsverzicht. Dann rechnet der Versicherer im Schadenfall nicht nach.

Rechenbeispiel: Laden mit zu alter Summe

Wert des Inhalts heute 200.000 €
Versicherungssumme im Vertrag 120.000 €

Versichert sind nur 60 % des Werts. Jetzt ein Wasserschaden im Lager:

18.000 € zahlt der Versicherer 12.000 € trägst du
Schaden 30.000 € × 120.000 € ÷ 200.000 €. Beispielzahlen.
  • Neuwert, nicht Buchwert

    Was in der Bilanz abgeschrieben ist, kostet beim Händler trotzdem den vollen Preis. Versichert wird der Neuwert.

  • Waren zum Einkaufspreis

    Nicht zum Verkaufspreis, aber mit dem Bestand zur stärksten Zeit des Jahres, etwa vor Weihnachten.

  • Fremdes Eigentum mitzählen

    Leasing, Kommissionsware, Kundengeräte: Was du mitversichern willst, gehört in die Summe.

  • Jedes Jahr kurz prüfen

    Neue Maschine, größeres Lager, zweiter Standort: Eine Summe von vor fünf Jahren passt selten noch.

Was in Hamburg dazukommt

Kleiner Laden in einem Hamburger Backsteinhaus nach Starkregen: braunes Wasser steht auf dem Fliesenboden, Kartons mit Ware auf einer Palette und in den unteren Regalen sind nass, draußen läuft das Wasser über die Straße (KI-generiertes Symbolbild)

Starkregen

Am 7. August 2024 rückten Feuerwehr und THW in Hamburg zu rund 900 Einsätzen aus. Keller, Tiefgaragen und Erdgeschosse liefen binnen Stunden voll. Für Läden, Lager und Werkstätten im Erdgeschoss oder Souterrain heißt das: Die Ware steht als Erstes im Wasser.

Ohne Elementarschutz zahlt die Inhaltsversicherung dafür nichts. Das ist kein Leitungswasser. Wie teuer der Baustein ist, hängt von der Adresse ab: Die Versicherer stufen jede Straße nach ihrem Hochwasserrisiko ein.

Sturmflut an Elbe und Hafen

In HafenCity, Speicherstadt, Hammerbrook, Wilhelmsburg oder an den Elbufern sitzen viele Betriebe hinter Deichen und Flutschutzwänden. Sturmflut ist in den üblichen Elementarbedingungen ausgeschlossen. Ob und wie sich das absichern lässt, klären wir für deine Adresse einzeln.

Einbruch und Auflagen

Auch beim Einbruch rechnen die Versicherer nach Postleitzahl. Für Läden mit begehrter Ware, etwa Elektronik, Fahrräder, Tabak oder Spirituosen, verlangen sie oft Rollgitter, bestimmte Schlösser oder eine Alarmanlage. Die müssen dann auch abends wirklich eingeschaltet sein.

Abgrenzung und Ergänzung

Elektronikversicherung: wenn die Technik der Betrieb ist

Die Inhaltsversicherung schützt Computer, Kasse und Server gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm. Die meisten Schäden an Technik entstehen aber anders.

Der Kaffee im Laptop, das Kartenterminal, das vom Tresen fällt, der Kurzschluss im Server, der Ultraschallkopf, der beim Reinigen bricht. Das zahlt nur die Elektronikversicherung. Sie ist eine sogenannte Allgefahrenversicherung: Versichert ist jeder unvorhergesehene Schaden, es sei denn, er ist ausdrücklich ausgeschlossen. Verschleiß zum Beispiel.

Mit Bausteinen kommen Geräte unterwegs dazu, die Kosten, Daten nach einem Hardwareschaden wiederherzustellen, und Mehrkosten, etwa für ein Leihgerät. Gegen Hackerangriffe hilft sie nicht, dafür gibt es die Cyberversicherung.

Empfang einer Praxis in einem Hamburger Altbau: weißer Tresen mit zwei Bildschirmen, Kartenterminal und Etikettendrucker, dahinter ein offener Serverschrank mit Netzwerktechnik und ein großer Multifunktionsdrucker (KI-generiertes Symbolbild)
Welcher Vertrag zahlt was? Die Tendenz, die Bedingungen der Gesellschaften unterscheiden sich.
Was passiert Inhalt Elektronik Cyber
Brand, Leitungswasser, Einbruch zahlt zahlt zahlt nicht
Überspannung nach Blitz mit Baustein zahlt zahlt nicht
Kaffee über den Laptop zahlt nicht zahlt zahlt nicht
Gerät fällt runter, Bedienfehler zahlt nicht zahlt zahlt nicht
Kurzschluss, Überhitzung im Gerät zahlt nicht zahlt zahlt nicht
Laptop unterwegs gestohlen zahlt nicht mit Baustein zahlt nicht
Daten wiederherstellen nach Hardwareschaden zahlt nicht mit Baustein zahlt nicht
Hackerangriff, Daten verschlüsselt zahlt nicht zahlt nicht zahlt

Für wen sich die Elektronikversicherung lohnt

  • Arzt-, Zahnarzt- und Physiopraxen mit Medizintechnik
  • Kanzleien, Agenturen und Planungsbüros mit Servern und teuren Rechnern
  • Handwerk mit Mess-, Laser- und Prüfgeräten
  • Handel und Gastronomie mit Kassensystem und Kühltechnik

Für eine Schreinerei mit zwei Büro-Rechnern ist sie meist zu viel. Wir sagen dir ehrlich, ob deine Geräte das wert sind, und stimmen die Summen so ab, dass nichts doppelt versichert ist.

Worauf es je nach Betrieb ankommt

Der Vertrag ist derselbe, die Schwerpunkte nicht.

  • Büro, Kanzlei, Agentur

    Wenig Ware, viel Technik und Akten. Die Summe ist oft klein, wichtig sind Elektronik, Datenrettung und die Kosten, Unterlagen wiederherzustellen.

  • Praxis

    Behandlungsstühle, Ultraschall, Röntgen, Labor. Hier steckt das Geld in der Medizintechnik, die gehört meist in eine eigene Elektronikversicherung.

  • Laden und Fachgeschäft

    Ware, Kasse, Schaufenster. Einbruch und Glas wiegen schwer, und die Summe muss zum vollsten Lager des Jahres passen.

  • Café und Gastronomie

    Küche, Kühlung, Kaffeemaschine, Vorräte. Fällt der Strom aus, verdirbt Ware. Dafür gibt es einen eigenen Baustein.

  • Handwerk und Werkstatt

    Maschinen, Material und Werkzeug, auch im Auto und auf der Baustelle. Das braucht eine Außenversicherung oder eine eigene Werkzeugversicherung.

  • Lager und Onlinehandel

    Viel Ware auf wenig Fläche, oft im Erdgeschoss oder Keller einer Gewerbehalle. Elementar und eine ehrliche Summe sind hier das A und O.

Gehört immer dazu

Ertragsausfall: wenn der Betrieb nach dem Schaden zu ist

Nach einem großen Schaden ist der Betrieb oft wochen- oder monatelang zu. Einrichtung und Ware ersetzt der Inhalt. Für Miete, Löhne und Leasingraten, die weiterlaufen, während keine Einnahmen reinkommen, gibt es den Ertragsausfall, auch Betriebsunterbrechung genannt. Fast jede Inhaltsversicherung bietet ihn als Baustein an. Bei uns kommt er immer mit rein.

  1. Tag 1

    Brand in der Nacht. Am Morgen ist der Laden schwarz vor Ruß.

  2. Woche 1–3

    Gutachter, Aufräumen, Trocknen. Was noch zu retten ist, wird gereinigt.

  3. Monat 2–3

    Renovierung, neue Einrichtung, neue Ware bestellen und einräumen.

  4. Monat 4

    Wiedereröffnung. Die Stammkunden müssen erst wiederkommen.

Miete, Löhne, Leasing, Kredite laufen weiter
Umsatz

Beispiel mit vier Monaten. Nach einem Großbrand kann es auch ein Jahr dauern.

Worauf es beim Ertragsausfall ankommt

  • Eine eigene Summe

    Sie richtet sich nach dem, was dir in der Ausfallzeit fehlt: laufende Kosten und Gewinn, also Umsatz minus Wareneinsatz. Viele Tarife setzen einfach die Inhaltssumme an. Das passt selten. Ein Büro mit wenig Einrichtung und hohen Gehältern verliert viel mehr, als sein Inhalt wert ist.

  • Mindestens 12 Monate Haftzeit

    Die Haftzeit sagt, wie lange der Vertrag den Ausfall zahlt. Es gibt sie von wenigen Monaten bis 24 Monate und länger. Mit Gutachter, Handwerkern, Genehmigungen und Lieferzeiten dauert es oft länger als gedacht. Unter 12 Monaten raten wir ab.

  • Summe im Blick behalten

    Wächst der Umsatz, steigen Löhne oder Miete, muss die Summe mit. Sonst ist auch der Ertragsausfall unterversichert. Wir fragen das bei der jährlichen Durchsicht ab.

Größere Betriebe sichern den Ausfall in einem eigenen Vertrag ab, der auch längere Haftzeiten und Schäden bei Lieferanten oder Nachbarn einschließen kann. Mehr zu den Bausteinen auf der Seite Firmenversicherung.

Woran du eine gute Inhaltsversicherung erkennst

Der Beitrag ist nur eine Zahl. Diese Punkte entscheiden, ob dein Betrieb nach einem Schaden wieder aufmachen kann.

  • Unterversicherungsverzicht

    Nach einer gemeinsamen Summenermittlung rechnet der Versicherer im Schadenfall nicht nach. Meist mit einer Vorsorge für Zuwachs im Laufe des Jahres.

  • Neuwert für alles

    Auch für ältere Einrichtung und Maschinen. Ersatz zum Zeitwert reicht nach einem Brand nie für eine neue Ausstattung.

  • Elementarschutz

    Starkregen, Rückstau, Überschwemmung. In Hamburg für Erdgeschoss, Souterrain und Keller kaum verzichtbar.

  • Verzicht bei grober Fahrlässigkeit

    Wer abends das Fenster gekippt lässt, soll nicht leer ausgehen. Gute Verträge verzichten auf die Kürzung (§ 81 VVG) bis zu einer hohen Grenze.

  • Auflagen, die zum Betrieb passen

    Welche Schlösser, welches Rollgitter, ob eine Alarmanlage nötig ist: Das muss vor Vertragsbeginn klar sein, nicht erst im Schadenfall.

  • Ertragsausfall gleich mit

    Der Inhalt ersetzt die Sachen, der Ertragsausfall die Zeit, bis wieder Geld reinkommt. Mit eigener Summe und mindestens 12 Monaten Haftzeit.

Was wir davon halten

Nicht jede Lösung, die bequem aussieht, hilft im Schadenfall.

  • Die Summe von damals

    Eine Summe aus dem Gründungsjahr ist fast immer zu niedrig. Dann kürzt der Versicherer jeden Schaden, auch den kleinen.

  • Paket ohne Blick auf den Betrieb

    Ein Klick auf die Branche im Online-Rechner fragt nicht, ob du Ware im Keller lagerst oder Kundengeräte im Haus hast. Genau da stecken die Lücken.

  • Elektronik doppelt versichert

    Hast du eine Elektronikversicherung, gehört die Technik nicht noch einmal voll in die Inhaltssumme. Wir stimmen beide aufeinander ab.

Inhalts-Check

Angebot für deine Inhaltsversicherung

8 kurze Schritte, etwa drei Minuten. Danach siehst du, worauf es bei deinem Betrieb ankommt, und schickst uns die Angaben direkt.

Schritt 1 von 8 0 %
BETRIEB

Was für ein Betrieb ist es?

Davon hängen Beitrag, Auflagen und die wichtigen Bausteine ab.

So läuft das ab

Drei Schritte, keine Verpflichtung.

  1. 1

    Wir schnacken

    Du erzählst, was dein Betrieb macht, wo er sitzt und was drinsteht. Am Telefon, per Video oder bei dir vor Ort.

  2. 2

    Wir rechnen

    Wir ermitteln mit dir die Summe, prüfen Elementar, Elektronik und Ertragsausfall und vergleichen über die VEMA aus mehr als 100 Gesellschaften.

  3. 3

    Du entscheidest

    Du bekommst eine klare Empfehlung ohne Kaufzwang. Willst du wechseln, übernehmen wir den Papierkram mit der Gesellschaft.

Häufige Fragen

Was kostet eine Inhaltsversicherung?

Das hängt vor allem von der Versicherungssumme, der Branche, dem Ort und den Bausteinen ab. Ein Büro mit wenig Technik kostet deutlich weniger als ein Laden mit teurer Ware im Erdgeschoss. Ein Angebot rechnen wir dir mit deinen Angaben aus dem Inhalts-Check.

Ist die Inhaltsversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Vermieter, Banken oder Leasinggeber verlangen aber manchmal einen Nachweis, und ohne Versicherung trägt der Betrieb einen Brand oder Einbruch selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Inhaltsversicherung, Geschäftsversicherung und Inventarversicherung?

Meist nichts. Inhaltsversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Betriebsinhaltsversicherung und Inventarversicherung meinen dasselbe: den Schutz für alles, was im Betrieb steht. Manche Gesellschaften packen die Betriebshaftpflicht mit hinein und nennen das Paket Geschäftsversicherung.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

So hoch, dass du alles neu kaufen kannst, was im Betrieb steht: Einrichtung und Maschinen zum Neupreis, Waren zum Einkaufspreis. Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Wir ermitteln die Summe mit dir und achten auf einen Unterversicherungsverzicht.

Ich arbeite im Homeoffice. Zahlt dann meine Hausratversicherung?

Für Sachen, die dem Betrieb dienen, meist nicht oder nur mit einer kleinen Grenze. Wer zu Hause ein Büro mit Technik und Unterlagen hat, sollte das gesondert absichern. Viele Gesellschaften bieten dafür kleine Inhaltsverträge an.

Sind Sachen von Kunden mitversichert?

Fremdes Eigentum, etwa Reparaturgeräte, Kommissionsware oder geleaste Maschinen, lässt sich mitversichern. Das muss aber im Vertrag stehen und in die Summe einfließen. Wir fragen das im Check ab.

Brauche ich zusätzlich eine Elektronikversicherung?

Wenn dein Betrieb ohne Computer, Kasse oder Medizin- und Messtechnik stillsteht, oft ja. Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei Feuer, Wasser, Einbruch und Sturm. Die Elektronikversicherung zahlt auch bei Bedienfehlern, Kurzschluss und Flüssigkeit. Wir klären mit dir, ob sich das für deine Geräte lohnt.

Was ist, wenn mein Betrieb nach einem Brand wochenlang geschlossen bleibt?

Dafür gibt es den Ertragsausfall, auch Betriebsunterbrechung genannt. Er zahlt Miete, Löhne und Gewinn, solange der Betrieb zu ist, und lässt sich in fast jede Inhaltsversicherung einschließen. Bei uns kommt er immer mit rein: mit einer eigenen Summe, die zu Umsatz und laufenden Kosten passt, und mindestens 12 Monaten Haftzeit.

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