Für Mitarbeitende
- Mitarbeitende haben einen Anspruch auf Entgeltumwandlung: Ein Teil vom Brutto fließt steuer- und sozialabgabenfrei in die Vorsorge, bis zu gesetzlichen Grenzen.
- Wandeln sie um, legt der Arbeitgeber in der Regel 15 % dazu, weil er selbst Sozialabgaben spart.
- Zahlt die Firma freiwillig mehr, wird die bAV zum Argument bei der Suche nach Fachkräften und hält gute Leute im Betrieb.